Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahme
Die Veranstaltungen der Volkshochschulen stehen jedem offen. Der Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Eine Ausnahme bilden die Veranstaltungen mit dem Zusatz „Abendkasse“.

Anmeldung
Die Anmeldung hat vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig (Anmelde- und Zahlungsarten siehe jeweilige Volkshochschule)!

Der Vertrag kommt durch die Annahme seitens der vhs zustande. Die vhs erstellt und versendet keine Anmeldebestätigung. Die vhs nimmt Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstbelegungsgrenze der jeweiligen Veranstaltung entgegen.
Die Teilbelegung von mehrteiligen Veranstaltungen ist nicht möglich.

Kürzung/Aufzahlung
Veranstaltungen, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, können bei Aufzahlung auf die reguläre Kursgebühr oder mit Kürzung der Unterrichtstermine stattfinden.

Gebühren bei Sprachkursen
Bei Sprachkursen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 6. Ist die Teilnehmerzahl geringer, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. In der Regel bietet die vhs alternativ zur Kursabsage eine Kürzung der Kursdauer oder Erhöhung der Gebühr an.

Rücktritt
1. Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (siehe auch Kürzung oder Aufzahlung),
b) der/die im vhs-Programm genannte Dozent/in ausfällt,
c) der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht. Rückzahlung volle Kursgebühr

2. Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag zurücktreten:
a) bei Stellung eines Ersatzteilnehmers: Rückzahlung der Kursgebühr
b) bei Einzelveranstaltungen: bis eine Woche vor der Veranstaltung, Rückzahlung der Kursgebühr
c) bei Tages-, Wochenend- und Mehrtagesseminaren: bis eine Woche vor Seminarbeginn, Rückzahlung der Kursgebühr
d) Bei Kursen mit mehr als 6 Terminen: Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt volle Rückzahlung. Bei Abmeldung vom 6. bis 1. Tag vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 8.- Euro erhoben. Ab Beginn des Kurses bis vor dem 2. Kurstermin wird die anteilige Kursgebühr erhoben, mindestens jedoch 10,00 Euro. Bei späterer Abmeldung ist keine Rückzahlung mehr möglich.
e) In Sonderfällen, die den Besuch der Veranstaltung ausschließen (z.B. Krankheit, Unfall), ist bei Vorlage eines Attestes anteilige Gebührenerstattung möglich. Diese erfolgt frühestens zum Zeitpunkt der Benachrichtigung der Geschäftsstelle.

Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. Die in den EDV-Kursen verwendete Software darf nicht kopiert werden.

Haftung
Die Volkshochschulen haften bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Volkshochschulen. Aufsichtspflicht für Kinder besteht nur während der Kurszeit.

Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschulen ergibt sich aus der Kursbeschreibung des aktuellen Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter/ innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

Ausfall von Kursstunden
Ausgefallene Kursstunden werden nachgeholt.

Studienreisen

Bei mehrtägigen Reisen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

Ermäßigungen
Ermäßigung kann bei der Anmeldung auf Antrag mit entsprechendem Nachweis in folgenden Fällen gewährt werden:
• nur bei Kursgebühren über EUR 18
• nur bei Veranstaltungen, die nicht Zielgruppen (z. B. Kinder, Junge vhs, Senioren) sind. Beachten Sie außerdem den Vermerk „keine Ermäßigung möglich“ bei verschiedenen Veranstaltungen.

Ermäßigungsberechtigt sind
• Schüler/Studenten bei Vollzeitunterricht (gültiger Schüler- bzw. Studentenausweis und gegebenenfalls Vollzeitnachweis) 25%
• Auszubildende (Ausbildungsvertrag) 25%
• Absolvent/innen des FSJ und FÖJ (Ausweis) 25%
• Besitzer des Landkreispasses des Landkreises München 50%

Datenschutz

Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung unter Bezug auf die EU-DSGVO.

Teilnahmebescheinigungen
Wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Steuerliche Vergünstigungen
Das Finanzamt kann vhs-Kursgebühren als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug sind als Nachweis ausreichend.

Ferien
Während der Schulferien finden i.d.R. keine Kurse statt (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt).

Hausordnung
Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist verbindlich.

Die in der Corona-Pandemie geltenden Hygieneregeln sind einzuhalten.

Volkshochschule Unterhaching e. V.

Jahnstraße 1, 82008 Unterhaching

Tel: 089 - 665 476 - 10
Fax: 089 - 665 476 - 20
E-Mail: info@vhs-unterhaching.de

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